Schulbegleitung / Inklusionsassistenz


Es besteht mittlerweile weitgehend Einigkeit darüber, dass die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderungen den Einsatz von Assistenzpersonal erfordert, um die Lehrkräfte bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen. Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen können eine Schulbegleitung beantragen, die ihnen beim Schulbesuch hilft. Andere Bezeichnungen dafür sind Integrationshilfe, Schulassistenz oder Individualbegleitung. Für viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf macht diese Unterstützung den Besuch einer allgemeinen Schule erst möglich und fördert dadurch ihre Inklusion.


Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auf Grundlage der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch XII) oder der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) beantragt werden. Kostenträger sind dabei für den Landkreis München je nach Art der Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eventuell vorangegangener Leistungen der Landkreis München, der Bezirk Oberbayern oder die Krankenkasse.


Viele Eltern wissen nicht, wann ihnen eine Schulbegleitung zusteht, was die genauen Kriterien dafür sind und welche Dokumente und Nachweise dafür benötigt werden.


Wir unterstützen Sie deshalb


  • bei der Einschätzung, ob eine Schulbegleitung für Ihr Kind sinnvoll sein könnte,
  • bei der Auswahl des entsprechenden Kostenträgers,
  • beim Antragsprozess (und überwachen diesen),
  • bei der Suche einer für Ihr Kind passenden Begleitperson.


Sie haben bereits eine passende Begleitperson für Ihr Kind gefunden, scheuen aber den bürokratischen Aufwand, diese selbst anzustellen und abzurechnen? Dann sprechen Sie uns bitte ebenfalls an! Eine Lösung liegt näher als Sie denken!


Mehr über unser pädagogisches Verständnis und Handeln erfahren Sie in unserem Konzept im Downloadbereich.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme! Benutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.



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